Kapital & ICAAP

Die Sicherstellung einer ausreichenden Kapitalisierung ist ein, wenn nicht der, Kernaspekt der Bankenregulierung. Mit Basel III wurden die Kriterien für die Anerkennung von Instrumenten als Bestandteil der Eigenmittel für Zwecke der Mindestkapitalanforderungen umfangreich überarbeitet. Die Umsetzung in der Europäischen Union erfolgte durch die Eigenkapitalverordnung (CRR). Neben umfangreichen Anforderungen an die einzelnen Kapitalkomponenten sind dabei eine Vielzahl von Abzugsposten und Korrekturposten zu beachten.

Ergänzend zu den Anforderungen der CRR ist die Ermittlung des Kapitals als Basis für die Bestimmung der Risikotragfähigkeit im „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ (ICAAP) von herausragender Bedeutung.

 Von der Festlegung der passenden Kapitalstrategie über die Ausgestaltung Ihres Kapitalplanungsprozesses bis hin zu der korrekten Bestimmung Ihrer Kapitalbasis stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kreditrisiken und Kreditprozesse

Die CRR sieht für die Unterlegung von Kreditrisiken mit dem Standardansatz (SA) und dem „Auf internen Einstufungen basierenden Ansatz“ (IRB-Ansatz) zwei Alternativen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken vor. Sowohl der SA als auch der IRB-Ansatz werden dabei Gegenstand umfangreicher Überarbeitungen im Zuge von Basel IV sein. Dabei zeichnen sich insbesondere für IRB-Anwender nicht nur durch die Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch durch den „targeted review of internal models“ der EZB („TRIM“) in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen ab.

Darüber hinaus unterliegen die Kreditprozesse eines Instituts umfangreichen Anforderungen gemäß den MaRisk und für Zwecke der Wertberichtigungsbildung sind rechnungslegungsspezifische Vorgaben bei der Ausgestaltung der Prozesse zu beachten.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Kreditprozesse so auszugestalten, dass diese sowohl den bankaufsichtlichen als auch den rechnungslegungsspezifischen Vorgaben entsprechen. Dabei stehen wir Ihnen im Rahmen von Vorstudien zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf Ihr Haus für Umsetzungsprojekte sowohl fachlich, IT-technisch als auch im Projektmanagement zur Seite. 

Marktrisiken und Handelsprozesse

Unter dem Begriff der Marktrisiken wird aufsichtsrechtlich das Risiko finanzieller Verluste aufgrund der Änderungen von Marktpreisen von Aktien, zinstragenden Positionen, Währungen und Rohwaren verstanden. Insbesondere für Geschäfte im Handelsbuch sieht die CRR hier komplexe Verfahren zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen vor. Aber auch im Anlagebuch sind Marktpreisrisiken zu unterlegen. Hier ist vornehmlich die Unterlegung von Fremdwährungsrisiken und seit Anfang 2017 die Unterlegung des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs zu nennen. Die Überarbeitung der Berechnungsansätze für Marktrisiken („fundamental review of the trading book“) ist dabei ein zentraler Baustein des CRR II Entwurfs.

Eng verknüpft mit den Vorschriften zur Kapitalunterlegung der Säule I sind die Anforderungen der MaRisk an die Ausgestaltung der Risikomanagements für Marktpreisrisiken (BTR 2 MaRisk). Ferner sind regelmäßig die MaRisk-Anforderungen an Handelsgeschäfte (BTO 2 MaRisk) durch die Institute zu beachten.

Fragen Sie sich, welche Auswirkungen die geänderten Marktrisikoansätze des CRR II Entwurfs für Ihr Institut haben? Benötigen Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Handelsprozesse oder der Einführung neuer Produkte? Gerne stehen wir Ihnen sowohl als Sparringspartner für strategische Fragestellungen als auch für Auswirkungsanalysen und Umsetzungsprojekte zur Verfügung.

Liquidität und ILAAP 

In Reaktion auf die Finanzkrise wurde mit der Einführung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) eine einheitliche Messgröße zur Beurteilung der kurzfristigen Liquidität eines Instituts geschaffen. Die Bestimmung des Liquiditätspuffers sowie der Netto-Liquiditätsabflüsse nach der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 und deren Anwendungsbereich auf Gruppenebene stellen im Vergleich zu nationalen Regelungen wie der Liquiditätskennzahl gemäß der LiqV einen deutlichen Komplexitätssprung dar. Die Umsetzung einer bindenden NSFR („Net stable funding ratio“) als Messgröße für die mittelfristige Liquidität durch die CRR II wird diese Komplexität weiter erhöhen.

Die Anforderungen der Säule I werden dabei durch den „Internal Liquidity Adequacy Assessment Process“ (ILAAP) im Risikomanagement komplettiert.

 Fragen zur inhaltlichen Interpretation und Umsetzung zusätzlicher Regelungen oder auch der technischen Bereitstellung relevanter Informationen an unterschiedliche Unternehmensbereiche – z.B. Treasury, Risikomanagement und das Meldewesen – stellen für viele Institute Herausforderungen dar. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Regelungen mit unseren umfangreichen Erfahrungen aus LCR- Umsetzungsprojekten und der Prüfung des Liquiditäts-Risikomanagements. 

Großkredite und Leverage Ratio

Die Mindestanforderungen an die Kapital- und Liquiditätsausstattung werden durch diverse weitere Kenngrößen flankiert. Hierzu gehören insbesondere die Großkreditobergrenzen und die Leverage Ratio. Während die Großkreditvorschriften dem Eingehen von Klumpenrisiken entgegenwirken, soll die risikoinsensitive Leverage Ratio Schwächen risikobasierter Eigenkapitalanforderungen ausgleichen (sog. Backstop-Funktion). Beide Kenngrößen werden durch die CRR II umfangreich überarbeitet.

Die Einbindung der Großkreditvorschriften in die bestehenden Kreditprozesse der Institute, insbesondere mit Blick auf die Bildung von Gruppen verbundener Kunden, aber auch die Durchführung von Vorstudien und Umsetzungsprojekten zu den geänderten Vorgaben der CRR II im Großkredit und Leverage Ratio Umfeld sind Beispiele für unser breites Spektrum an Beratungsleistungen.

Ihr Ansprechpartner 

WP Achim Sprengard 

Geschäftsführer, Partner

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