GARkonkret

Mit unserer Veranstaltungsreihe unter dem Titel GARkonkret, informieren wir Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und andere Unternehmen des Finanzsektors halbjährlich über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Bankenaufsichtsrecht, Investmentrecht, Compliance oder Bilanzierung. 

Damit möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig einen Überblick über für Ihr jeweiliges Haus wesentliche handelsrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Entwicklungen zu verschaffen.

in Frankfurt

Hotel Le Meridien
Wiesenhüttenplatz 28-38
60329 Frankfurt

 

Datum und Uhrzeit

am 24. April 2024
9 Uhr bis 12.30 Uhr

in München

Hotel Sofitel Munich Bayerpost
Bayerstraße 12
80335 München

 

Datum und Uhrzeit

am 26. April 2024
9 Uhr bis 12.30 Uhr

Themen der Veranstaltung


CRR III – aktueller Stand

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den voraussichtlichen Erstanwendungstermin. Dabei stellen wir Ihnen wesentliche Änderungen vor, die sich im Trilog ergeben haben.

 

Offenlegung – ESG und Pillar 3 data hub

Die CRR III sieht den Aufbau eines zentralen Datenhubs vor, über den Offenlegungsinformationen abgerufen werden können. Darüber hinaus zeichnet sich – auch für kleine Institute - eine Erweiterung der Offenlegungsanforderungen im ESG-Bereich ab. Wir stellen die wesentlichen Neuerungen und damit verbundene Zeitpläne vor.


Referent ist unser Geschäftsführer WP Achim Sprengard

Die Informationsveranstaltung ist kostenlos

Anmeldung

Anmeldung


Themen der Veranstaltung im Mai 2023 


Streit- und Grenzfragen der BAIT-Umsetzung 

Ein Bericht aus der Praxis zu den häufigsten Irrtümern der BAIT-Umsetzung und entscheidende Denkfehler im Zusammenhang mit IT-Auslagerungen. Dabei teilen wir unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungen. Graubereiche und typische Diskussionspunkte werden näher beleuchtet und Mindestanforderungen, die aus unserer Sicht erfüllt sein müssen, werden vorgestellt. Zum Beispiel Dokumentation, Informationsverbund, Durchführung der Rezertifizierung, Stellung und Qualifikation des ISB etc.


Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Was kommt auf (nicht komplexe) Institute zu? 

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 veröffentlicht und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Dabei zielt die EU darauf ab, die nichtfinanzielle Berichterstattung schrittweise der finanziellen Berichterstattung gleichzustellen. Im Rahmen unserer Veranstaltung fokussieren wir uns auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen regulierte Institute in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und geben darüber hinaus einen kompakten Überblick zu den bislang konkretisierten Berichtsanforderungen.

Themen der Veranstaltung vom November 2022


Meldewesen der Zukunft

Im Juli 2022 hat die BaFin in einer Machbarkeitsstudie Perspektiven für die Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens aufgezeigt. Die BaFin hat in ihrer Studie dabei auch aktuelle europäische Initiativen, wie z.B. IReF und BIRD, aufgegriffen. Quintessenz der Studie ist, dass das Meldewesen zügig neu ausgerichtet werden muss. Wir geben Ihnen einen Überblick, was dabei die nächsten Jahre auf Sie zukommt.

 

MaRisk Konsultation 06/2022 – Überblick zu den zentralen Aspekten

Am 25. September 2022 wurde der Entwurf einer Neufassung der MaRisk durch die BaFin zur Konsultation vorgelegt. Mit dieser Novelle werden insbesondere die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung umgesetzt. Darüber hinaus werden Erkenntnisse der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen und erstmalig werden konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Im Rahmen unserer Veranstaltung geben wir Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Neuerungen.