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Datum: 31.06.2026 | Asset Management, Risk & Regulatory

KAPrüfbV: BaFin konsultiert Änderungsverordnung zu den Prüfungsberichten für Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften

Die Bafin konsultiert den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV). Sie passt damit die Anforderungen an die Prüfungsberichte für Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften an das neue Recht an.


Hintergrund

Anlass ist unter anderem das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG), das harmonisierte Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds einführt. Diese Vorgaben wirken sich unmittelbar auf die Prüfungsberichte zu Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften aus, die die KAPrüfbV regelt.


Die wesentlichen Änderungen

Mit dem Entwurf konkretisiert die Bafin Prüfungspflichten zu mehreren EU-Verordnungen: der Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA), der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTR), der Benchmark-Verordnung und der Offenlegungsverordnung (SFDR). Außerdem macht sie erstmals Vorgaben für die Prüfung von registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Die Berichterstattung über die Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem Geldwäschegesetz soll an die der Kreditinstitute angeglichen werden. Daneben hat die BaFin den Verordnungstext redaktionell überarbeitet und klarer gefasst.


Konsultationsfrist

Stellungnahmen nimmt die Bafin bis zum 31. Juli 2026 per E-Mail an Konsultation-08-26@bafin.de entgegen, unter dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation - 08/2026". Der Entwurf, der Anhang und das Begleitschreiben stehen bei der Bafin zum Download bereit.


Einordnung

Mit der Novelle bringt die Bafin die KAPrüfbV auf den Stand des geltenden Rechts. Sie zieht die Prüfungsberichte an das Fondsrisikobegrenzungsgesetz heran und verankert die Prüfungspflichten zu den einschlägigen EU-Verordnungen. Für Kapitalverwaltungsgesellschaften und ihre Prüfer schafft das vor allem Klarheit bei den Prüfungspflichten zu DORA, SFTR, SFDR und Benchmark-Verordnung, bei der Prüfung registrierter KVGen sowie bei der Geldwäsche-Berichterstattung.


Quellen:

- Bafin – Meldung vom 30.06.2026

Ihr Ansprechpartner 

WP Damir Barac

Geschäftsführer, Partner

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