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Erläuterung der Leitlinien zu den allgemeinen Zahlungsmoratorien der EBA
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Datum: 28.07.2020 | Kategorien: Sonstige, Corona Update

Erläuterung der Leitlinien zu den allgemeinen Zahlungsmoratorien der EBA

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das IASB die Verschiebung der erstmaligen Anwendung der Änderungen (Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von kurz- oder langfristigen Schulden) an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“  bekanntgegeben. Die Erstanwendung hat nun zum 1. Januar 2023 zu erfolgen.

Quellen:
- EBA Report


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WP Thomas Hommel

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