Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das IASB die Verschiebung der erstmaligen Anwendung der Änderungen (Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von kurz- oder langfristigen Schulden) an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ bekanntgegeben. Die Erstanwendung hat nun zum 1. Januar 2023 zu erfolgen.
Quellen:
- EBA Report