SC_5351

Datum: 21.06.2022 | Risk & Regulatory

EBA konsultiert RTS über Gruppen verbundener Kunden

Die EBA hat am 8. Juni 2022 einen Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard über die Identifizierung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR veröffentlicht.

Mit diesem RTS werden die bereits seit dem 1. Januar 2019 zu berücksichtigenden Leitlinien zu verbundenen Kunden (EBA/GL/2017/15) überarbeitet und teilweise ersetzt.

Die Teile der Leitlinien, in denen erörtert wird, in welchen Fällen ein Beherrschungsverhältnis oder wirtschaftliche Abhängigkeiten zu einem einzigen Risiko und damit zu einer verpflichtenden Zusammenfassung von Kunden zu einer Einheit führen, werden in den RTS überführt. Erläuternde Beispiele und verfahrenstechnische Hinweise (bspw. wann ein Institut seine Bemühungen zur Bestimmung einer GvK zu verstärken hat) verbleiben weiterhin in den Leitlinien.

Inhaltlich ist der RTS wie folgt aufgebaut:

  1. Artikel 1 des RTS listet Fallgestaltungen auf, bei denen vom Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses auszugehen ist.
  2. Artikel 2 des RTS spezifiziert das Vorliegen des Kriteriums der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Im Zusammenhang mit den in Art. 2 Abs. 1 lit. c) bis e) des RTS-Entwurfs erörterten Fällen, in denen ein „single risk“ für zwei oder mehr Personen anzunehmen ist, wenn ein „signifikanter Anteil“ der Einnahmen oder Ausgaben (…) des einen Kunden mit einem anderen Kunden bei finanziellen Schwierigkeiten auf den Kreditnehmer durchschlagen würde, erwägt die EBA den qualitativ interpretierten Begriff „signifikanter Anteil“ durch einen quantitativen Schwellenwert zu ersetzen.
  3. Artikel 3 befasst sich mit den Fällen, in denen es zu einer Kombination von Beherrschungsverhältnissen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten von mehreren Personen kommt.

Hervorzuheben ist, dass der RTS wie bisher die Leitlinien auf alle Sachverhalte der CRR anzuwenden ist, in denen das Konzept der GvK verwendet wird.

Die Konsultationsphase läuft vom 8. Juni bis zum 8. September 2022; eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Juli 2022 geplant.


Quellen: EBA- Konsultation zu einem RTS über die Identifizierung von Gruppen verbundener Kunden (EBA/CP/2022/07) EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR Großkreditregime

Ihr Ansprechpartner 

WP Achim Sprengard 

Geschäftsführer, Partner

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