In Reaktion auf die Coronakrise hat der Baseler Ausschuss am 27. März 2020 die Verschiebung der Finalisierung des Baseler Regelwerks um ein Jahr angekündigt.
Der geänderte Zeitplan sieht vor, dass die Regeln erst 2023 in Kraft treten sollen statt wie bisher geplant 2022. Der Übergangszeitraum verschiebt sich entsprechend um ein Jahr von 2027 auf 2028. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf den „Output Floor“ im IRB-Ansatz.
Auch die Umsetzung der geänderten Offenlegungsanforderungen (Säule III) wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Die Anpassungen des Zeitplans in Basel dürfte auch die europäische Umsetzung („CRR III“) um mindestens ein Jahr verschieben.