Wir bringen Aufsichtsrecht und "Sustainable Finance" zusammen.
Wir stehen Ihnen nicht nur bei der Inventur und der Übersetzung der Nachhaltigkeitsrisiken in die klassischen Risikoarten zur Seite, sondern beraten Sie auch hinsichtlich der erforderlichen organisatorischen Schritte - und zwar zugeschnitten auf kleine und mittelständische Institute und andere Finanzmarktteilnehmer.
Risikoanalyse und organisatorische Implementierung
EBA und BaFin erwarten eine angemessene Berücksichtigung der Klima- und sonstigen Nachhaltigkeitsrisiken im gesamten Risikomanagement. Das Verständnis der ESG-Risikolage ist hierfür essentiell.
Auf Basis eines von uns entwickelten Tools und Maßnahmen-Sets unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Institute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Durchführung einer MaRisk- bzw. KAMaRisk-konformen Risikoinventur. Hierauf aufbauend begleiten wir sie bei der Integration der ESG-Risiken in die Geschäfts- und Risikostrategie und der Ableitung aufbau- und ablauforganisatorischer Maßnahmen in Front- und Backoffice.
Umgang mit ESG-Daten
Kernstück jedes Risikomanagements ist der Datenhaushalt. Dieser umfasst regelmäßig neben internen auch externe Informationen.
ESG-Daten, ESG-KPIs, ESG-Scores, ESG-Ratings? Wir sagen Ihnen, was dahintersteht, wo welche Art der zahlreichen und kostspieligen Angebote sinnvoll in Ihrem Haus zum Einsatz kommen können - und wo man ohne sie auskommen kann.
Ermöglichung von Green Lending
Die Vermeidung von "Greenwashing" ist ein wichtiges Anliegen der EU-Kommission. Unter anderem sieht die EBA in ihrer "Guideline on Loan Origination and Monitoring" Bedingungen vor, unter denen Banken Produkte als "Green Lending" vermarkten dürfen.
Gerade für kleine und mittelständische Kreditinstitute bietet sich hier die Möglichkeit, sich mit aufsichtlich anerkanntem "Green Lending" vom Gesamtmarkt abzuheben und sich im Wettbewerb als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen zu präsentieren.
Bei der Umsetzung und prüfungssicheren Dokumentation der erforderlichen Maßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater
Die Transparenzpflichten zur Nachhaltigkeit für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind bereits im gesetzlichen Rahmenwerk angekommen. Bereits im Jahr 2020 werden sich erste gesetzliche Konkretisierungen der Offenlegungsverordnung ergeben, die auch kleine und mittelständische Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer weitgefächerten Darlegung ihres Umgangs mit Klima- und sonstigen ESG-Risiken verpflichtet. Die Offenlegungsverordnung verlangt insbesondere die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitswirkungen der vertriebenen Finanzprodukte und stellt zudem Anforderungen an den Marketingauftritt. Selbst eine Untätigkeitsberichterstattung im Fall einer passiven ESG-Geschäftspolitik wird erforderlich. Wir setzen die komplexen Anforderungen von der Risikobetrachtung bis zum Impact-Management für Sie und mit Ihnen um und stehen als Sparringspartner für den Themenbereich zur Verfügung.
Schulungsbedarf? Laufende Unterrichtung über neueste Anforderungen?
Mit EU-Taxonomie, Einführung von CO2-Benchmarks, Green Bond Standard und Erweiterung der CSR-Finanzberichterstattung bis hin zur Entwicklung eines entsprechenden Meldewesens kommen sukzessive neue gesetzliche Regelungen und Auslegungen auf die Finanzindustrie zu. Um den Anforderungen gerecht zu werden, den tatsächlichen Nachhaltigkeitsrisiken zu begegnen und die entstehenden Chancen optimal zu nutzen, muss in den Instituten ein umfassendes Verständnis aufgebaut werden. Nur so lässt sich die Vielzahl von Neuerungen adäquat einordnen.
Wir bieten Ihnen Schulungen sowohl zu einzelnen Themenstellungen als auch den Schnittstellen zwischen Sustainable Finance und Aufsichtsrecht.
