GARkonkret

Mit unserer Veranstaltungsreihe unter dem Titel GARkonkret, informieren wir Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und andere Unternehmen des Finanzsektors halbjährlich über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Bankenaufsichtsrecht, Investmentrecht, Compliance oder Bilanzierung.

 

Damit möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig einen Überblick über für Ihr jeweiliges Haus wesentliche handelsrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Entwicklungen zu verschaffen.

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung im Herbst 2023 folgen schnellstmöglich

 

 

Die Informationsveranstaltung ist kostenlos

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Themen der Veranstaltung im Mai 2023

 

Streit- und Grenzfragen der BAIT-Umsetzung

Ein Bericht aus der Praxis zu den häufigsten Irrtümern der BAIT-Umsetzung und entscheidende Denkfehler im Zusammenhang mit IT-Auslagerungen. Dabei teilen wir unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungen. Graubereiche und typische Diskussionspunkte werden näher beleuchtet und Mindestanforderungen, die aus unserer Sicht erfüllt sein müssen, werden vorgestellt. Zum Beispiel Dokumentation Informationsverbund, Durchführung der Rezertifizierung, Stellung und Qualifikation des ISB etc..

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Was kommt auf (nicht komplexe) Institute zu?

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 veröffentlicht und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Dabei zielt die EU darauf ab, die nichtfinanzielle Berichterstattung schrittweise der finanziellen Berichterstattung gleichzustellen. Im Rahmen unserer Veranstaltung fokussieren wir uns auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen regulierte Institute in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und geben darüber hinaus einen kompakten Überblick zu den bislang konkretisierten Berichtsanforderungen.

Themen der Veranstaltung vom November 2022

 

Meldewesen der Zukunft

 

Im Juli 2022 hat die BaFin in einer Machbarkeitsstudie Perspektiven für die Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens aufgezeigt. Die BaFin hat in ihrer Studie dabei auch aktuelle europäische Initiativen, wie z.B. IReF und BIRD, aufgegriffen. Quintessenz der Studie ist, dass das Meldewesen zügig neu ausgerichtet werden muss. Wir geben Ihnen einen Überblick, was dabei die nächsten Jahre auf Sie zukommt.

 

MaRisk Konsultation 06/2022 – Überblick zu den zentralen Aspekten

 

Am 25. September 2022 wurde der Entwurf einer Neufassung der MaRisk durch die BaFin zur Konsultation vorgelegt. Mit dieser Novelle werden insbesondere die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung umgesetzt. Darüber hinaus werden Erkenntnisse der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen und erstmalig werden konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Im Rahmen unserer Veranstaltung geben wir Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Neuerungen.  

 

Thema der Veranstaltung vom Mai 2022

ESG Regulierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung: Aktuelle Entwicklungen und deren Relevanz für kleine und mittlere Institute

 

Das Thema Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Fokus von Politik und Aufsicht. Aufsichtsbehörden haben auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene Leitfäden zur Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in das Risikomanagement veröffentlicht. Zugleich hat die EU-Kommission erste Eckpfeiler zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt. Die öffentlich geführte Diskussion (z.B. Nachhaltigkeit von Atomkraft und Erdgas) zeigt, wie kontrovers einzelne Aspekte diskutiert werden. 

 

Erste Erfahrungen zeigen, dass es zahlreiche Fallstricke bei der Umsetzung in der Praxis sowie auch Unsicherheiten hinsichtlich der Relevanz von ESG-Anforderungen für kleine und mittlere Institute gibt. Im Rahmen von zwei Vorträgen gehen wir zum einen auf den Umgang mit ESG-Risiken in den Bereichen des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems und zum anderen auf aktuelle Entwicklungen der verpflichtenden und freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Institute ein. 

 

Thema der Veranstaltung vom Dezember 2021

Neuregelungen für die nach § 44 KAGB registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften 

Unter anderem werden folgende Fragestellungen behandelt:

 

  • Welche neuen Rechnungslegungspflichten ergeben sich für reg. KVGen?
  • Welche Anforderungen bestehen für die Aufstellung eines Lageberichts?
  • Was ist bei der Beauftragung des Abschlussprüfers nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten?
  • Welche Prüfungsschwerpunkte verfolgt die Prüfung nach dem Geldwäschegesetz?
  • Welche investmentrechtlichen Anforderungen an reg. KVGen, die Gelddarlehen vergeben, bestehen?
  • Welche Berichtspflichten ergeben sich für den Abschlussprüfer gegenüber der BaFin?

Themen der Veranstaltung Oktober 2021

 

Geeignetheitserklärungen nach § 64 Abs. 4 WpHG

Im Zusammenhang mit Geeignetheitserklärungen treten in der Anwendungspraxis regelmäßig Fragen zu den umzusetzenden Anforderungen auf. Wir greifen diese Fragen auf und stellen Ihnen Erwartungen der BaFin an Geeignetheitserklärungen und Geeignetheitsbegründungen vor. Darüber hinaus werden Geeignetheitserklärungen im Portfolioberatungsansatz im Rahmen des Vortrags behandelt.

 

MaRisk Novelle: Neuerungen außerhalb des AT 9

Am 16. August 2021 wurde die lang erwartete 6. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Neben den umfangreichen Anpassungen des AT 9 MaRisk (Auslagerung), die zuletzt im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe vorgestellt wurden, haben sich auch in anderen Themengebieten der MaRisk zahlreiche Änderungen ergeben, deren Berücksichtigung und Umsetzung für Institute von Bedeutung sind. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick zu den einzelnen Themen und gehen dabei auch auf die jeweils relevanten Umsetzungsfristen ein. 

Themen der Veranstaltung April 2021

 

BAIT-Novelle 2020

Die Aufsicht hat Ende 2020 ihr Rundschreiben zu den „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Mit der geplanten Novelle werden insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) in die BAIT übernommen. Wir werden Ihnen einen Überblick über zentrale Aspekte der Novellierung geben und stellen Ihnen die daraus resultierenden Anpassungen im Bereich der Informationssicherheit vor. 

 

MaRisk-Novelle: Neuerungen zu AT 9 Auslagerung 

Am 26. Oktober 2020 hat die BaFin den Konsultationsentwurf des Rundschreibens 09/2017 (BA) veröffentlicht. Darin werden u.a. die Leitlinien der EBA zu Auslagerungen (Guidelines on out-sourcing arrangements) umgesetzt und insoweit auch die Anforderungen an Auslagerungen gemäß AT 9 MaRisk überarbeitet. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Anpassungen in den Bereichen Outsourcing und Auslagerungsmanagement vor und diskutieren mit Ihnen über die notwendigen Umsetzungsschritte.

 

„FinStabDEV“ - das nächste Datenmonster?

Am 2. Februar 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung – FinStabDEV) veröffentlicht. Damit steht für Institute, die Immobiliendarlehen an natürliche Personen vergeben, eine neue nationale Meldeanforderung zur Umsetzung in 2021/2022 an. Auch wenn der vollständige Umfang der neuen Meldeanforderungen erst klar wird, wenn die Dt. Bundesbank die genauen Datenanforderungen samt Meldeschemata konkretisiert hat, deuten sich doch umfangreiche Anforderungen schon heute an. 

Themen der Veranstaltung September 2020

 

Messung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die  Aufsicht erwartet von Kreditinstituten eine angemessene Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, dies hat sie nicht zuletzt mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Dezember 2019 klargestellt. Wir stellen Ihnen einen möglichen Ansatz für ein pragmatische Umsetzung bei kleinen und mittleren Instituten vor.

 

Umsetzung der BAIT/KAIT bei kleineren Instituten - Erfahrungsbericht aus den letzten Jahren

Die Anforderungen zur Informationssicherheit sind von Instituten aller Größenordnungen umzusetzen. Kleinere und mittelgroße Institute haben es dabei schwerer aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Der Vortrag beleuchtet und beurteilt die verschiedenen Umsetzungsstrategien, die wir in der Praxis vorgefunden haben. 

Themen der Veranstaltung Oktober 2019

 

Auswirkungen der Benchmark-VO

Der Vortrag stellt die aufsichtsrechtlichen und rechnungslegungsbezogenen Auswirkungen der Benchmark VO dar und erläutert die Implikationen hinsichtlich der Ausgestaltung von Notfallplänen. 

 

Regierungsentwurf zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht

Das BMI hat am 31. Juli 2019 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Aspekte der Neuerungen (insbesondere die Erweiterung des Verpflichtetenkreises auf den Krypto- und Nichtfinanzsektor sowie die Erweiterung der Zugangsrechte zum Transparenzregister) und diskutieren mit Ihnen über die notwendigen Umsetzungsschritte.

 

CRR II / CRD V

Am 07. Juni 2019 wurden das sogenannte Bankenpaket mit den überarbeiteten Vorschriften an die Eigenmittel (CRR II / CRD V) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das Bankenpaket ist am 27. Juni 2019 in Kraft getreten. Die überarbeiteten Capital Requirements Regulation (CRR II) und Capital Requirements Directive (CRD V) sehen umfangreiche Änderungen u.a. an den Eigenmitteln, den Eigenmittelanforderungen, den Liquiditätsanforderungen, der Verschuldungsquote und der Offenlegung vor. Im Rahmen unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen der CRR II / CRD V geben.

Themen der Veranstaltung vom Juni 2019

- Neuer Regelungsrahmen für Wertpapierfirmen von der CRR zur CIR
- Update Geldwäscheprävention – erste Erfahrungen mit den neuen AuA’s der BaFin
- Sustainable Finance – Nachhaltigkeit und Bankenaufsicht

Themen der Veranstaltung vom Oktober 2018

  • Update Bankenregulierung
    Nachdem der Trilog zur CRR II gestartet ist, zeichnet sich langsam ein klareres Bild ab, welche wesentlichen Neuerungen sich durch die CRR II ergeben werden. Mit der Überarbeitung der FinaRisikoV und der GroMiKV stehen weitere meldetechnische Neuerungen an und die EBA Q&A’s liefern ebenfalls weiterhin Gesprächsstoff. Wir werden Ihnen einen Überblick über einige zentrale Aspekte geben und ihnen die zu erwartenden Umsetzungstermine vorstellen.

  • Update Geldwäsche
    Während die EU die 5. EU Geldwäscherichtlinie bereits verabschiedet hat, steht die Veröffentlichung der finalen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin noch aus. Wir stellen ihnen die wesentlichen Aspekte der Neuerungen vor und diskutieren mit ihnen über die notwendigen Umsetzungsschritte.

  • EBA Leitlinien
    Mit den Regelungen des AT 9 MaRisk verfügen wir in Deutschland seit langem über konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung und Überwachung von Auslagerungen durch Institute. Wir zeigen ihnen, welche Auswirkungen sich durch die EBA Leitlinien potenziell auf die Vorgaben der MaRisk ergeben werden.

Themen der Veranstaltung vom April 2018


Wertpapieraufsichtsrecht

  • erste Erfahrungen mit der Umsetzung der MiFID II
  • neue Anforderungen an die Meldepflichten nach der MiFIR
  • neue Anforderungen im Rahmen der Prüfung nach dem WpHG / der WpDPV

Bankaufsichtsrecht

  • Überblick über aktuelle Entwicklungen"

Themen der Veranstaltung vom Oktober 2017

 

Leitfaden zu notleidenden Krediten


Bereits im März 2017 veröffentlichte die Europäische Zentralbank einen Leitfaden zu notleidenden Krediten (non performing loans). Der Aufbau des Leitfadens orientiert sich am zeitlichen Ablauf der NPL-Steuerung und beschreibt neben den aufsichtlichen Erwartungen zu NPL- Strategien Anforderungen an die Governance und Ablauforganisation sowie Aspekte zu Forbearance-Maßnahmen bzw. zur bilanziellen Erfassung von NPL. Weitere Regelungen befassen sich mit qualitativen Leitlinien zu Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie zur Bewertung von (Immobilien-)Sicherheiten. Darüber hinaus werden umfangreiche Anforderungen an die Offenlegung von Informationen in Hinblick auf NPL formuliert.

Die Vorgaben hinsichtlich der erweiterten Offenlegung sollen ab Ende 2018 gelten und betreffen grundsätzlich nur durch die EZB direkt beaufsichtigte bedeutende Institute. Für kleinere und mittlere Institute bestand somit bisher keine zwingende Notwendigkeit sich mit den Vorgaben zu befassen.

Am 11. Juli 2017 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union jedoch seine Schlussfolgerungen zum "Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa“. Eine zentrale Aussage hierbei ist, dass  bis Ende 2018 für weniger bedeutende Institute ein ähnlicher Leitfaden umgesetzt werden soll. Allgemeine Leitlinien sollen dabei durch die EBA bis zum Sommer 2018 erarbeitet werden und somit für alle Banken in der EU gelten.

Wir geben Ihnen einen Überblick über den Inhalt des EZB Leitfadens und den nach unserer Auffassung für weniger bedeutende Institute zu erwartenden wesentlichen Auswirkungen.

 


BAIT


Die BaFin hat Ende März 2017 das Rundschreiben „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (BAIT) zur Konsultation gestellt. Darin werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) konkretisieret und es wird transparent gemacht, was BaFin und Bundesbank in Bezug auf die IT-Sicherheit von den Instituten erwarten. Genauer betrachtet sind die geforderten Punkte natürlich nicht neu. Durch die Konkretisierung der MaRisk über die BAIT werden jedoch einige Vorgaben der Aufsicht für den Einsatz von Informationstechnik erstmalig transparent. Die konkrete Umsetzung der MaRisk in den Instituten kann sich deshalb heute im Detail von diesen Vorgaben unterscheiden, da z.B. andere Modelle oder Vorgehensweisen gewählt wurden oder die Vorgaben anders interpretiert wurden.

Die Präzisierungen und Konkretisierungen der BAIT betreffen dabei die folgenden Themengebiete:
•    IT-Strategie und IT-Governance
•    Informationsrisikomanagement
•    Informationssicherheitsmanagement
•    Benutzerberechtigungsmanagement
•    IT-Projekte und Anwendungsentwicklung
•    IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
•    Auslagerung und sonstiger Fremdbezug von IT-Leistungen


Überarbeitung des Geldwäschegesetz

 

Am 26. Juni 2017 ist die Neufassung des Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Dieses dient insbesondere der Umsetzung der 4. EU Geldwäscherichtlinie sowie der Ausführung der EU-Geldtransferverordnung. Während die bisherige Fassung des Geldwäschegesetz mit 17 Paragraphen ausgekommen ist, hat das neue Geldwäschegesetz 59 Paragraphen. Bereits hieraus lässt sich erkennen, dass die Neufassung eine Vielzahl von ergänzenden Anforderungen enthält. Kernaspekte der Neuregelungen sind:

a) die Stärkung des risikobasierten Ansatzes,
b) die Schaffung eines Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte und
c) die Verschärfung der Sanktionierung von Verstößen.

Übergangsvorschriften sieht das neue GwG nicht vor, so dass zur Vermeidung von (verschärften) Bußgeldern eine zeitnahe Umsetzung der neuen Anforderungen erforderlich ist

Zu den vorstehenden Themen geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Aspekte und die Erwartungen die wir als Abschlussprüfer an deren Umsetzung stellen würden.

Themen der Veranstaltung vom April 2017

 

AReG – Anforderungen an die Prüferauswahl und den Prüfungsausschuss

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung (AP-RiLi und EU-VO) sind am 16. Juni 2014 in Kraft getreten und -mit wenigen Ausnahmen- ab dem 17.06.2016 unmittelbar anzuwenden. Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der EU-VO (Abschlussprüfungsreformgesetz –AReG) verabschiedet. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber mit dem AReG die EU-Vorgaben umsetzt und Wahlrechte ausübt, bestehen noch verschiedene Auslegungsfragen zur EU-Regulierung, deren Interpretation – mangels Raum für eine Auslegung der EU-VO – nicht durch den nationalen Gesetzgeber erfolgen wird. Diese Fragen sind oft noch nicht abschließend diskutiert und zusätzliche Fragen dürften erst im Zuge der praktischen Anwendung erkannt werden.

 

CRR II Entwurf und Basel IV – Zentrale Aspekte und Zeitpläne

Die EU-Kommission hat drei Jahre nach Inkrafttreten des ersten CRR/CRD-IV-Pakets am 23. November 2016 erste Entwürfe der überarbeiteten Fassungen der Capital Requirements Regulation (CRR II-E) veröffentlicht.

Dies beinhaltet einerseits die Einführung verbindlicher Mindestquoten für die Leverage Ratio und die Net Stable Funding Ratio (NSFR). Ferner beinhalten die Entwürfe Anpassungen, die inhaltlich Basel IV zuzurechnen sind, wie die Neuregelung des Kontrahentenrisikos (SA-CRR), die Umsetzung der Vorgaben des Financial Stability Board (FSB) zur Total Loss Absorbing Capacity (TLAC), die Überarbeitung der Marktpreisrisiken im Rahmen des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) und auch Neuregelungen zum Großkreditregime.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die in der CRR II-E enthaltenen Regelungen und zeigen Ihnen welche weiteren Anpassungen als Teil von Basel IV in den nächsten Jahren noch zu erwarten sind. 

 

FiMaNoG – Überblick zu zentralen Aspekten

Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) werden die europäische Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) sowie verschiedene Verordnungen, u.a. die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFiR), nebst ausgestaltenden Rechtsakten in nationales Recht übertragen. Dies führt zu Anpassungen u.a. des Wertpapierhandelsgesetzes, des Kreditwesengesetzes und des Börsengesetzes. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der für Sie relevanten Änderungen.

 

GAR Gesellschaft für Aufsichtsrecht und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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