GARkonkret
Mit unserer Veranstaltungsreihe unter dem Titel GARkonkret, informieren wir Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und andere Unternehmen des Finanzsektors halbjährlich über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Bankenaufsichtsrecht, Investmentrecht, Compliance oder Bilanzierung.
Damit möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig einen Überblick über für Ihr jeweiliges Haus wesentliche handelsrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Entwicklungen zu verschaffen.
in Frankfurt
Hotel nhow Frankfurt
Brüsseler Strasse 1-3
60327 Frankfurt am Main
Datum und Uhrzeit
am 13. Dezember 2024
9 Uhr bis 13.00 Uhr
in München
Hotel Sofitel Munich Bayerpost
Bayerstraße 12
80335 München
Datum und Uhrzeit
am 2. Dezember 2024
9 Uhr bis 13.00 Uhr
Themen der Veranstaltung
CRR III auf der Zielgeraden
Ab dem 1. Januar 2025 findet der Großteil der Regelungen der CRR III Anwendung, der erste Meldetermin ist der 31. März 2025. Wir stellen Ihnen die neuen Meldeanforderungen vor und werfen einen Blick auf technische Standards, die aktuell (noch) in der Diskussion sind.
MaRisk 8.0
Ende Mai 2024 wurden die MaRisk zuletzt aktualisiert. Die neue Fassung der MaRisk trat unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Schwerpunkt der Neuerungen liegt im Bereich Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Kreditspreadrisiken (CSRBB) im Anlagebuch. Wir stellen die Anforderungen nochmals zusammenfassend dar und zeigen Ihnen, was sie bis Ende des Jahres umgesetzt werden müssen.
Neues aus der Geldwäscheprävention
Mit dem EU-Geldwäschepaket wurden eine Vielzahl von Neuerungen auf den Weg geschickt, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Geldwäscheprävention der Institute haben können. Außerdem sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin in der Überarbeitung (und werden bis zum Veranstaltungstermin wahrscheinlich in der finalen Fassung vorliegen). Wir zeigen Ihnen, welche Neuerungen Sie kurzfristig umsetzen müssen und was mittelfristig auf Sie zukommt.
Themen der Veranstaltung im April 2024
CRR III – aktueller Stand
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den voraussichtlichen Erstanwendungstermin. Dabei stellen wir Ihnen wesentliche Änderungen vor, die sich im Trilog ergeben haben.
Offenlegung – ESG und Pillar 3 data hub
Die CRR III sieht den Aufbau eines zentralen Datenhubs vor, über den Offenlegungsinformationen abgerufen werden können. Darüber hinaus zeichnet sich – auch für kleine Institute - eine Erweiterung der Offenlegungsanforderungen im ESG-Bereich ab. Wir stellen die wesentlichen Neuerungen und damit verbundene Zeitpläne vor.
Themen der Veranstaltung im Mai 2023
Streit- und Grenzfragen der BAIT-Umsetzung
Ein Bericht aus der Praxis zu den häufigsten Irrtümern der BAIT-Umsetzung und entscheidende Denkfehler im Zusammenhang mit IT-Auslagerungen. Dabei teilen wir unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungen. Graubereiche und typische Diskussionspunkte werden näher beleuchtet und Mindestanforderungen, die aus unserer Sicht erfüllt sein müssen, werden vorgestellt. Zum Beispiel Dokumentation, Informationsverbund, Durchführung der Rezertifizierung, Stellung und Qualifikation des ISB etc.
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Was kommt auf (nicht komplexe) Institute zu?
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 veröffentlicht und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Dabei zielt die EU darauf ab, die nichtfinanzielle Berichterstattung schrittweise der finanziellen Berichterstattung gleichzustellen. Im Rahmen unserer Veranstaltung fokussieren wir uns auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen regulierte Institute in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und geben darüber hinaus einen kompakten Überblick zu den bislang konkretisierten Berichtsanforderungen.
Themen der Veranstaltung vom November 2022
Meldewesen der Zukunft
Im Juli 2022 hat die BaFin in einer Machbarkeitsstudie Perspektiven für die Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens aufgezeigt. Die BaFin hat in ihrer Studie dabei auch aktuelle europäische Initiativen, wie z.B. IReF und BIRD, aufgegriffen. Quintessenz der Studie ist, dass das Meldewesen zügig neu ausgerichtet werden muss. Wir geben Ihnen einen Überblick, was dabei die nächsten Jahre auf Sie zukommt.
MaRisk Konsultation 06/2022 – Überblick zu den zentralen Aspekten
Am 25. September 2022 wurde der Entwurf einer Neufassung der MaRisk durch die BaFin zur Konsultation vorgelegt. Mit dieser Novelle werden insbesondere die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung umgesetzt. Darüber hinaus werden Erkenntnisse der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen und erstmalig werden konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Im Rahmen unserer Veranstaltung geben wir Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Neuerungen.